Erbrecht
Patientenverfügung ( Exkurs )
Volljährige sollen mittels einer schriftlichen Patientenverfügung bestimmen können,
ob und wie sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
Künftig sollen Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Unfähigkeit des Betroffenen, eine eigene Entscheidung
treffen zu können, an die schriftliche Patientenverfügung gebunden sein.
Hierbei sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Patientenverfügung zu beachten.
Wir können Ihnen gerne die Einzelheiten erläutern.
zurück zur Übersicht