Privates Baurecht
Aktuelles
Der BGH hat am 22.07.2010, Az.: VII ZR 176/09, seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden,
dass der Bauherr die Mehrwertsteuer erst als Schadensersatz erhält, wenn er die Mängel beseitigt hat.
Fazit:
Im Rahmen von sog. Vorschussklagen kann daher nur der Nettobetrag eingeklagt werden.
Beseitigt der Bauherr die Mängel nicht, muss der Unternehmer die Mehrwersteuer nicht als Schadensersatz zahlen.
Die Rechtsprechung zum Baurecht entspricht nunmehr in diesem Punkt der Rechtslage bei Verkehrsunfällen.
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