Führerschein-Entziehung
Kokain, Ungeeignetheit zum Führen von KFZ bei Konsum
Kokainkonsum - Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Ein Kraftfahrer, der Kokain konsumiert hat, ist im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, solange er nicht den Nachweis seiner Entgiftung und Entwöhnung durch mindestens einjährige Drogenabstinenz erbracht hat.
Anlass, von dieser Grundregel eine Ausnahme zuzulassen, wird nur dann bestehen, wenn es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nahe liegt, dass bereits eine kürzere Dauer der Drogenabstinenz ausreichen wird, um den Betroffenen zu entgiften und zu entwöhnen,
VGH Mannheim, Beschluß vom 15.05.02.
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