Unfall, PKW-Kauf, Rep.
Garantiezusage des Fahrzeugherstellers
BGH Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 293/10; NJW 48/2011
Gewährt der Fahrzeughersteller einen Käufer in einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- und Herstellungsfehler Garantieansprüche nur dann, wenn der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in einer Vertragswerkstatt durchführen lässt, ist diese Klausel unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist.
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