Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht und das Recht der Fahrerlaubnis
Wir begrüßen Sie auf unserer Internetseite zum Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt Volker Kukorus ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und bearbeitet dieses Rechtsgebiet seit vielen Jahren.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die auf der linken Seite unserer Internetseite stehenden Rubriken
- Bußgeld und Fahrverbot
- Führerschein-Entziehung
- Unfall, PKW-Kauf, Reparatur
aufrufen. Eine kurze Übersicht über die jeweiligen Bereiche finden Sie nachstehend.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin gerne bereit, Ihre Interessen zu vertreten!
Volker Kukorus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Zivilrecht
Zum Verkehrszivilrecht zählt beispielsweise die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Es können sich ferner Streitigkeiten anläßlich eines Autokaufs und der Fahrzeugreparatur oder bei der Rückgabe des Leasingwagens ergeben.
Ordnungswidrigkeiten
Der Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts betrifft Sie vor allem dann, wenn Ihnen zur Last gelegt wird, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben und der Erlaß eines Bußgeldbescheides droht.
Auch die Anordnung eines Fahrverbots kann hierzu zählen.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht betrifft schwerwiegende Vorwürfe, die nicht mehr vom Ordnungswidrigkeitenrecht erfasst werden. Hierzu zählen Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( Unfallflucht ), die Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung etc., die nach Vorschriften des Strafgesetzbuches beurteilt werden.
Es droht im Falle einer Verurteilung die Verhängung einer Geldstrafe und unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Recht der Fahrerlaubnis
Das Recht der Fahrerlaubnis betrifft den verwaltungsrechtlichen Bereich des Verkehrsrechts.
Hier geht es oftmals um die Klärung der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Als Stichwort möchte ich hier die MPU nennen.
Aktuelles
Erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Das OLG Hamm hat in dem Urteil vom 03.03.12 - 6 U 174/10 entschieden, dass eine Haftung von 60 zu 40 zu Lasten des Überholenden besteht, wenn dieser die Richtgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hat und die Ursache des Verkehrsunfalls nicht aufklärbar ist.
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr.
Verkehrsverstöße in Deutschland
In der Punktedatei in Flensburg sind derzeit erstmals über 9 Millionen Verkehrssünder eingetragen.
Die häufigsten Verstöße sind
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahrten unter Alkoholeinfluss
- Verstöße gegen Vorfahrtsregelungen
Zu beachten ist die stark steigende Handynutzung am Steuer (450.000 Verstöße).