Fachanwaltskanzlei Kukorus

Schadensersatz, Vermeidung des Fahrverbots, Bußgeldverfahren u. sonstige Verkehrsdelikte

RA Volker Kukorus, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich bearbeite als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihre Bußgeld- und Verkehrsstrafrechtssachen sowie Ihre Führerscheinangelegenheiten und Schadensersatzforderungen aufgrund eines Unfalls.

Sie bewegen sich täglich im öffentlichen Verkehrsraum, so dass Sie plötzlich in einem Unfall verwickelt sein können oder Ihnen vorgeworfen wird, sich nicht korrekt verhalten zu haben.

Zielsetzung meiner Tätigkeit ist, ggf. unter Hinzuziehung von weiteren Spezialisten ( Sachverständigen ) Ihre berechtigten Ansprüche konsequent und schnell durchzusetzen.

In Bußgeldverfahren ist von wesentlicher Bedeutung, die Anordnung eines Fahrverbotes zu vermeiden.

Der Vorwurf der Unfallflucht ist nicht gerechtfertigt, wenn Sie den Unfall nicht wahrgenommen haben.

Das Ihnen zur Last gelegte Geschehen muss sehr genau überprüft wird. Hierzu ist zunächst die Sichtung der Ermittlungsakte notwendig.

Dies gilt auch für sonstige Verkehrsdelikte wie beispielsweise Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Schwerpunkte

Schadensersatz aufgrund eines Unfalls

Im Falle des Verkehrsunfalls verlange ich die Schadensregulierung, damit Ihre bestehenden Ersatzansprüche ohne Zeitverlust erfüllt werden.

Dies betrifft sowohl den Fahrzeugschaden als auch die Schmerzensgeldzahlung und den Haushaltsführungsschaden.

Die anwaltlichen Kosten müssen im Rahmen der Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

 

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen

Bußgeldverfahren sowie die Ihnen zur Last gelegte Verkehrsstraftat wie die Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung können dazu führen, dass Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins droht.

Vermeidung des Fahrverbots

Bereits die Verhängung des einmonatigen Fahrverbots kann Sie erheblich beeinträchtigen, so dass die Vermeidung des Fahrverbots primäres Ziel ist.

Hierauf bin ich spezialisiert.

Um die Anordnung eines Fahrverbots unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen zu vermeiden, nehme ich Kontakt zu dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle/dem Gericht auf und lege die erforderlichen Gründe dar.
 

Wichtig ist, unverzüglich mit der zuständigen Bußgeldstelle in Kontakt zu treten, da bereits auf dieser Ebene die Gründe dargelegen werden müssen, um ausnahmsweise auf die Anordnung des Fahrverbotes zu verzichten und nur ein erhöhtes Bußgeld zu verhängen.

Die Rechtsprechung zum Verzicht auf die Anordnung eines Fahrverbotes ist in den vergangenen Jahren immer "strenger" geworden.

Ein Abwarten auf eine gerichtliche Klärung sollte allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden.

 

Sonstige Bußgeldangelegenheiten

Auch in den Fällen, in denen nicht die Anordnung eines Fahrverbotes droht, kann die Überprüfung des Ihnen zur Last gelegten Verstoßes gegen die StVO etc. geboten sein.

Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstoß überhaupt tatsächlich von Ihnen begangen wurde.

Zu prüfen ist, ob aus den konkret zu benennenden Gründen von der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße abgewichen werden kann.

Ferner ist zu erörtern, ob ausnahmsweise eine Einstellung des Bußgeldverfahrens in Betracht kommt.

Hierbei sind die Einzelheiten Ihrer Angelegenheit natürlich ebenfalls zu berücksichtigen.

Weitere Informationen stellt Ihnen die Internetseite www.anwalt.org/bussgeldkatalog/ zur Verfügung.

„Herr Rechtsanwalt Kukorus hat meine Interessen bestens vertreten. Ich wurde von ihm zwischendurch immer über den neuesten Stand der Dinge informiert. Er ist fachlich sehr kompetent. Immer wieder gerne....“

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