Schadensersatz, Vermeidung des Fahrverbots, Bußgeldverfahren u. sonstige Verkehrsdelikte

Verkehrsrecht ist Vertrauenssache – ich setze Ihr gutes Recht durch.
Volker Kukorus · Fachanwalt für Verkehrsrecht mit über 30 Jahren Erfahrung in Heiligenhaus und Düsseldorf
Ob Verkehrsunfall, Fahrverbot, Bußgeld oder der Vorwurf einer Verkehrsstrafsache wie Unfallflucht:
Ich vertrete Sie mit Nachdruck, Erfahrung und dem nötigen Durchblick – damit Sie nicht auf Ihren Rechten sitzen bleiben.
Was Mandanten sagen:
"Herr Kukorus hat mich sehr kompetent im Verkehrsrecht vertreten. Das Ergebnis war mehr als zufriedenstellend. Man wurde stets auf dem Laufenden gehalten und sehr kompetent beraten." - Kolja. S.
"Herr Kukorus hat mir schnell, engagiert und kompetent geholfen, als ich einen Unfall hatte und der Unfallverursacher nicht zahlen wollte - mit Erfolg! Ich habe mich jederzeit gut beraten und aufgehoben gefühlt und würde wieder zu ihm gehen. Noch einmal vielen Dank Herr Kukorus." - Mandantin Teresa W.
"Ich kann Herrn Kukorus und sein Team nur empfehlen." - Mandant Michael H.
In diesen Fällen sollten Sie sofort handeln – und mich kontaktieren:
Verkehrsunfall gehabt?
– Sie wollen, dass die gegnerische Versicherung zahlt – vollständig und zügig.
Bußgeldbescheid erhalten?
– Sie sind sich nicht sicher, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder wollen Punkte/Fahrverbot vermeiden?
Ihnen droht ein Fahrverbot?
– Als Berufstätiger kann das Ihre Existenz bedrohen – ich kenne Wege, das Fahrverbot zu verhindern.
Sie stehen unter Verdacht wegen Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr?
– Ich prüfe genau, ob die Strafverfolgung berechtigt ist und wie Sie sich erfolgreich verteidigen können.
Was ich für Sie konkret tue:
Nach einem Verkehrsunfall:
- Schnelle Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung
- Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern, um den Schaden exakt zu beziffern
- Kein Warten auf "Versprechen" der Versicherung – ich setze konkrete Fristen und fordere Zahlung ein
- Bei Verweigerung: gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Im Bußgeldverfahren oder bei Fahrverbot:
- Prüfung der gesamten Bußgeldakte
- Einschätzung, ob der Vorwurf haltbar ist oder entkräftet werden kann
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
- Ziel: Abmilderung oder vollständiger Wegfall von Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot
- Frühzeitige Kommunikation mit der Bußgeldstelle – gerade bei drohendem Fahrverbot für Berufstätige entscheidend!
Bei Unfallflucht oder Verkehrsstrafsachen:
- Akteneinsicht und umfassende Sachverhaltsaufklärung
- Prüfung, ob die Tat überhaupt vorwerfbar ist (z. B. bei nicht wahrgenommenem Bagatellunfall)
- Aktive Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft – damit entlastende Umstände nicht übersehen werden
- Verteidigung bei Vorwürfen wie gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Trunkenheit am Steuer u. v. m.
Warum Mandanten mir vertrauen:
Über 30 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schnelle und klare Kommunikation – persönlich oder digital
Zusammenarbeit mit Gutachtern & Sachverständigen
Keine Prozessführung ohne Erfolgsaussicht – Ich kämpfe nur, wenn Sie gewinnen können!
Wichtig: Zeit ist ein entscheidender Faktor!
Viele Fehler passieren, wenn Betroffene zu lange zögern oder auf Zusagen der Versicherung vertrauen. Je früher Sie mich einschalten, desto besser kann ich Ihre Rechte sichern und negative Folgen vermeiden.
Jetzt Termin vereinbaren – telefonisch oder per Kontaktformular.
Ich berate Sie persönlich – kompetent, diskret und zielgerichtet.
Schwerpunkte
Schadensersatz aufgrund eines Unfalls
Im Falle des Verkehrsunfalls verlange ich die Schadensregulierung, damit Ihre bestehenden Ersatzansprüche ohne Zeitverlust erfüllt werden.
Dies betrifft sowohl den Fahrzeugschaden als auch die Schmerzensgeldzahlung und den Haushaltsführungsschaden.
Die anwaltlichen Kosten müssen im Rahmen der Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen
Bußgeldverfahren sowie die Ihnen zur Last gelegte Verkehrsstraftat wie die Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung können dazu führen, dass Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins droht.
Vermeidung des Fahrverbots
Bereits die Verhängung des einmonatigen Fahrverbots kann Sie erheblich beeinträchtigen, so dass die Vermeidung des Fahrverbots primäres Ziel ist.
Hierauf bin ich spezialisiert.
Um die Anordnung eines Fahrverbots unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen zu vermeiden, nehme ich Kontakt zu dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle/dem Gericht auf und lege die erforderlichen Gründe dar.
Wichtig ist, unverzüglich mit der zuständigen Bußgeldstelle in Kontakt zu treten, da bereits auf dieser Ebene die Gründe dargelegen werden müssen, um ausnahmsweise auf die Anordnung des Fahrverbotes zu verzichten und nur ein erhöhtes Bußgeld zu verhängen.
Die Rechtsprechung zum Verzicht auf die Anordnung eines Fahrverbotes ist in den vergangenen Jahren immer "strenger" geworden.
Ein Abwarten auf eine gerichtliche Klärung sollte allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden.
Sonstige Bußgeldangelegenheiten
Auch in den Fällen, in denen nicht die Anordnung eines Fahrverbotes droht, kann die Überprüfung des Ihnen zur Last gelegten Verstoßes gegen die StVO etc. geboten sein.
Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstoß überhaupt tatsächlich von Ihnen begangen wurde.
Zu prüfen ist, ob aus den konkret zu benennenden Gründen von der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße abgewichen werden kann.
Ferner ist zu erörtern, ob ausnahmsweise eine Einstellung des Bußgeldverfahrens in Betracht kommt.
Hierbei sind die Einzelheiten Ihrer Angelegenheit natürlich ebenfalls zu berücksichtigen.
Weitere Informationen stellt Ihnen die Internetseite www.anwalt.org/bussgeldkatalog/ zur Verfügung.
„Herr Rechtsanwalt Kukorus hat meine Interessen bestens vertreten. Ich wurde von ihm zwischendurch immer über den neuesten Stand der Dinge informiert. Er ist fachlich sehr kompetent. Immer wieder gerne....“
Mandant R.G.